Wahl in Kirchenvorstände ab 14 Jahren
Jugendliche mit mehr Rechten in evangelischer Kirche
S.Hofschläger/Pixelio.deJugendliche23.11.2013 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Darmstadt, 23. November 2013. In den Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten Jugendliche mehr Rechte. Mädchen und Jungen ab 14 Jahren können künftig als Jugenddelegierte in die Kirchenvorstände gewählt werden. Das hat die Synode der EKHN am Samstag auf ihrer Tagung in Frankfurt am Main beschlossen. Bis zu zwei Jugenddelegierte dürfen demnach an den Sitzungen des Leitungsgremiums vor Ort mit beratender Stimme teilnehmen. Sie erhalten Rede- und Antragsrecht. Daneben können sie in Ausschüsse des Kirchenvorstands entsandt werden. Sobald sie volljährig und damit geschäftsfähig sind, erhalten sie auch das Stimmrecht. Voraussetzung für die Kandidatur ist, dass sie bereits konfirmiert sind und die Eltern dem ehrenamtlichen Engagement zustimmen. Gewählt werden sollen sie im Rahmen einer Gemeindeversammlung.
Jugendliche sind Gegenwart und nicht nur Zukunft der Kirche
Der Präses der EKHN-Kirchensynode Dr. Ulrich Oelschläger würdigte das Votum der Kirchensynode als „wichtiges Signal, dass wir die Anliegen Jugendlicher noch ernster nehmen als bisher“. Die Entscheidung zeige auch, „dass die Jugendlichen nicht nur die Zukunft der evangelischen Kirche sind, sondern schon in der Gegenwart verantwortungsvoll mitarbeiten können“. Die Regelungen sind Teil der neuen Kirchengemeinde- und Kirchengemeindewahlordnung, die auf der Herbstsynode mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.