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    Herbsttagung

    Synode: Haushalt und Neuorientierung des Verhältnisses zum Judentum

    EKHNDie Synodalen treffen sich meist zwei Mal jährlich im Gebäude des Evangelischen Regionalverbandes in Frankfurt

    Die Finanzen und der Blick auf die 25 Jahre zurückliegende epochale Erweiterung des hessen-nassauischen Grundartikels mit der Erwähnung um das Judentums sind die Schwerpunkte der bevorstehenden Kirchensynode, die ab Mittwoch in Frankfurt tagt.

    Darmstadt, 21. November 2016. Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beginnt am Mittwochmorgen (23. November) ihre Herbsttagung in Frankfurt am Main. Nach einem Gottesdienst beraten die 140 Delegierten unter dem Vorsitz von Präses Dr. Ulrich Oelschläger noch bis Samstag über mehr als 30 Tageordnungspunkte. Am Mittwoch steht im Sitzungssaal des Frankfurter Dominikanerklosters zunächst die Einbringung des rund 595 Millionen Euro umfassenden Haushalts an. Am Donnerstag stimmt das mit einem Parlament vergleichbare Gremium über eine weitere Amtszeit des rheinhessischen Propstes Dr. Klaus-Volker Schütz ab. Zudem wählt die Synode drei ehrenamtliche Mitglieder in die hessen-nassauische Kirchenleitung. Im Mittelpunkt der Tagung steht am Freitagmittag der Blick auf 25 Jahre Neubestimmung des Verhältnisses zum Judentum. Dazu wird unter anderem der hessische Kultusminister Alexander Lorz erwartet. Daneben wird auf der Synode am Donnerstagnachmittag auch die mehrfach ausgezeichnete Flüchtlingsaktivistin Efi Latsoudi sprechen. Vor vier Jahren gründete sie mit anderen Freiwilligen auf der griechischen Insel Lesbos ein selbstorganisiertes Flüchtlingscamp.  

    Haushalt: Stagnierende Kirchensteuer macht Sorgen

    Traditionell steht auf der Herbsttagung der Synode die Debatte über den Haushalt für das kommende Jahr im Fokus. Der Etat der EKHN sieht für 2017 Gesamtaufwendungen in Höhe von knapp 595 Millionen Euro (2016: 578 Millionen Euro) vor. Den größten Anteil an den Steigerungen machen dabei die Personalkosten für die über 20.000 Beschäftigten aus, die sich um 13,5 Millionen auf 227 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht haben. Der Haushalt geht für 2017 von 505 Millionen Euro Einnahmen durch die Kirchensteuer aus. Im noch laufenden Jahr wird nach vorläufigen Berechnungen erstmals seit vielen Jahren der Planansatz von 495 Millionen Euro Kirchensteuer unterschritten (2015: 494 Millionen Euro Kirchensteuer). Zur schwarzen Null fehlen nach aktuellen Schätzungen voraussichtlich 11 Millionen Euro. Verabschiedet werden soll der Haushalt am Freitag.

    Schwerpunktthema: 25 Jahre Grundartikel-Erweiterung

    In einer Feierstunde am Freitag will die Kirchensynode den 25. Jahrestag der Änderung ihres Grundartikels begehen. Im Jahre 1991 änderte die Synode den mit einer Präambel vergleichbaren Gesetzestext und erweiterte ihn um das Bekenntnis zum Judentum. Er erhielt den Zusatz: „Aus Blindheit und Schuld zur Umkehr gerufen, bezeugt sie (die Kirche) neu die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen. Das Bekenntnis zu Jesus Christus schließt dieses Zeugnis ein.“ Damit entzog sie Antijudaismus und Antisemitismus jegliche theologische Grundlage und regte eine Neuorientierung des christlichen Verhältnisses zum Judentum an. Auf die Grundordnung mit dem vor 25 Jahren erweiterten Abschnitt werden alle Pfarrerinnen und Pfarrer ordiniert.

    Wahl: Propst Schütz kandidiert für Rheinhessen  

    Zur Wiederwahl in das Leitungsamt des Propstes von Rheinhessen steht am Donnerstagnachmittag Dr. Klaus-Volker Schütz. Der Theologe hat dieses Amt mit Dienstsitz in Mainz seit 2000 inne. Er kandidiert für eine vierte Amtszeit ab 2018. Als Propst ist Schütz Mitglied der Kirchenleitung. In seiner Region mit rund 150 Kirchengemeinden ist er zuständig für die Visitationen der Gemeinden, für die Ordination und geistliche Begleitung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie für die evangelische Orientierung in Kirche und Gesellschaft. Außerdem ist er Dienstvorgesetzter der Dekaninnen und Dekane. Daneben steht auch die Wahl von drei ehrenamtlichen Mitgliedern in die 15-köpfige Kirchenleitung an. Dem Gremium gehören unter anderem der Kirchenpräsident als Vorsitzender, seine Stellvertreterin, der Leiter der Kirchenverwaltung, die sechs Pröpstinnen und Pröpste und bis zu vier nichtordinierte Gemeindemitglieder an.

    Hintergrund zur Synode

    Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Aktuell hat sie 140 Sitze. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit einem oder einer Präses. Gemäß Kirchenordnung sollen möglichst zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat rund 1,6 Millionen Mitglieder in 1151 Gemeinden. Ihr Kirchengebiet reicht in etwa von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach im Süden. Rund ein Viertel des Kirchengebiets gehört zwischen Bad-Marienberg und Worms auch zu Rheinland-Pfalz.

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