Pröpstinnen-Wahl
Heute: Zwei Pfarrerinnen wollen Pröpstin werden
EKHN/PrivatZwei Pfarrerinnen bewerben sich um das Amt der Pröpstin für Nord-Nassau: Sabine Bertram-Schäfer (l.) und Claudia Anna-Marie Gierke-Heinrich (r.)19.09.2020 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
+++ Sabine Bertram-Schäfer wurde zur neuen Pröpstin für Nord-Nassau gewählt. +++
Zwei Pfarrerinnen wollen evangelische Pröpstin für den Bereich Nord-Nassau werden. Sabine Bertram-Schäfer (53), Dekanin des Dekanats Büdinger Land, und Claudia Anna-Marie Gierke-Heinrich (59), stellvertretende Dekanin des Dekanats Runkel, bewerben sich um das regionale kirchliche Leitungsamt. Die Entscheidung fällt am Samstag bei der in Offenbach tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Die Theologinnen wollen die Nachfolge von Annegret Puttkammer (57) antreten. Die amtierende Pröpstin mit Dienstsitz in Herborn wird zum Jahresende Direktorin des Neukirchener Erziehungsverein in Neukirchen-Vluyn bei Duisburg. Der Kirchensynodalvorstand der EKHN hatte beide Kandidatinnen nach einem aufwändigen Verfahren für das Amt vorgeschlagen, das in anderen Landeskirchen mit dem einer „Regionalbischöfin“ vergleichbar ist. So darf beispielsweise jedes evangelische Kirchenmitglied den Namen eines Pfarrers oder einer Pfarrerin zur Wahl einreichen.
Sabine Bertram-Schäfer
Sabine Bertram-Schäfer wurde 1966 in Seefeld in der Nähe von München geboren und wuchs im Westerwald auf. Sie studierte evangelische Theologie in Mainz, und Marburg. Ihr Vikariat, die Ausbildung zur Pfarrerin, absolvierte sie in Usingen. Ihre erste Pfarrstelle übernahm sie 1997 in Dauernheim bei Nidda. Drei Jahre später wurde sie zur stellvertretenden Dekanin des Dekanats Nidda gewählt und 2005 zur Dekanin des Dekanats Büdingen. Seit 2016 ist sie Dekanin des heutigen Dekanats Büdinger Land. Die Pfarrerin ist stellvertretende Vorsitzende im Vorstand der hessen-nassauischen Dekaninnen und Dekane. Bertram-Schäfer war von 1998 bis 2013 Synodalin der hessen-nassauischen Kirchensynode und Mitglied in zahlreichen Fachausschüssen. Sie engagierte sich darüber hinaus unter anderem in der Weiterentwicklung des Pfarrbildes und ist seit zehn Jahren an der Auswahl von Pfarramtskandidatinnen beteiligt. Daneben vertrat sie die EKHN auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland etwa bei Konsultationen zur Rolle der Landpastorinnen und Landpastoren.
Claudia Anna-Marie Gierke-Heinrich
Claudia Anna-Marie Gierke-Heinrich wurde 1961 in Gelnhausen geboren und wuchs dort auf. Sie studierte evangelischen Theologie und Philosophie in Mainz, Basel und Bonn. Die Ausbildung zur Pfarrerin, das Vikariat, absolvierte sie in Ewersbach bei Dillenburg. Ihre erste Pfarrstelle übernahm sie 1998 in Heckholzhausen bei Runkel. Vier Jahre später wurde sie zur stellvertretenden Dekanin des Dekanats Runkel gewählt, die sie bis heute ist. Ab 2008 war sie Klinikseelsorgerin im Maßregelvollzug im Zentrum für Soziale Psychiatrie in Hadamar. 2009 bis 2011 war sie daneben Gefängnisseelsorgerin in der Justizvollzugsanstalt Limburg. Seit 2011 arbeitet sie als Klinikseelsorgerin am St. Vincenz Krankenhaus in Limburg. Gierke-Heinrich war unter anderem in der Vikariatsausbildung als Lehrpfarrerin tätig und engagierte sich daneben in medizinethischen Fragen. So ist sie Vorsitzende des Ethikkomitees am St. Vincenz Krankenhaus in Limburg. Die Theologin hat daneben ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft und arbeitete von 1991 bis 1998 im In- und Auslandsvertrieb einer Firma für Bau- und Bergbau-Produkte.
Zur Propstei Nord-Nassau
Die Nachfolgerinnen von Annegret Puttkammer werden ihre Aufgabe Anfang 2021 antreten. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Pröpstin für Nord-Nassau ist als geistliche Leitungsperson in der mittelhessischen Region von Herborn aus für rund 200.000 Gemeindeglieder in 169 Gemeinden mit rund 180 Pfarrerinnen und Pfarrern zuständig. Die Propstei umfasst Gebiete um Biedenkopf, Herborn, Westerburg und Limburg. Damit gehören Regionen in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie ein kleiner Teil von Nordrhein-Westfalen zum Verantwortungsbereich. Die Pröpstin, deren Funktion mit der einer „Regionalbischöfin“ in anderen Kirchen vergleichbar ist, ist auch Mitglied in der Kirchenleitung der EKHN sowie Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane.
Hintergrund: Verfahren zur Propstwahl
Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
zum Live-Stream ab Synoden-Start