Synode digital
Evangelische Kirche darf jetzt digital Beschlüsse fassen
Quelle: EKHN / E. von BassewitzDürfen wegweisende Entscheidungen in der EKHN auch bei Videokonferenzuen fallen?19.09.2020 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat den Weg dafür frei gemacht, dass Kirchenvorstände in Gemeinden, Dekanatssynoden in der Region und auch die Gesamtsynode der EKHN, die Kirchensynode, digital tagen und Beschlüsse fassen können. Dies war in der Coronakrise in vielen Fällen nötig geworden aber in den Kirchengesetzen bisher nicht vorgesehen. Das entschieden die Delegierten der Kirchensynode am Samstag mit großer Mehrheit auf ihrer Tagung in Offenbach.
In der Krise traten vorübergehende gesetzesvertretende Regelungen zu den Tagungsmodalitäten in Kraft. Sie machten es zumindest Gemeinden und Dekanaten in Ausnahmefällen bereits möglich, beispielsweise per Videokonferenz Beschlüsse zu fassen. Sie sind nun durch reguläre Gesetze ersetzt worden. Insbesondere für die Kirchensynode sollen digitale Sitzungen aber eine Ausnahme bleiben und Präsenz-Veranstaltungen immer den Vorzug erhalten.
Hintergrund Synode
Noch bis zum Samstagabend tagt in Offenbach die Kirchensynode der hessen-nassauischen Kirche. Die 140 Delegierten vertreten rund 1,5 Millionen Kirchenmitglieder in den 1132 Gemeinden der EKHN. Auf der Tagesordnung des mit einem Parlament vergleichbaren Gremiums steht am Nachmittag noch die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts und die Wahl einer neuer Pröpstin für den Bereich Nord- Nassau.
Entwurf, um Synodaltagungen in Form von Videokonferenzen zu ermöglichen (PDF)
zum Live-Stream der EKHN 2020