Frühjahrssynode 2014 intern
Zuweisungen, Kindertagesstätten, Reißverschlüsse und mehr bei der Synode
Esther StoschVor der EKHN-Synode10.05.2014 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Zukunft der Zuweisungen debattiert
Frankfurt a.M., 10. Mai 2014. Engagiert haben die 152 Delegierten der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) bei ihrer Frühjahrstagung in Frankfurt auch über neue Finanzierungsregelungen für Kirchengemeinden debattiert, die zu mehr Gerechtigkeit führen sollen. Ein überarbeitetes Zuweisungssystem sieht vor, dass die finanzielle Ausstattung der Gemeinden künftig stärker über die Mitgliederzahlen bestimmt wird. Unter anderem soll dazu ein bisher für alle Gemeinden geltender Sockelbetrag abgesenkt oder abgeschafft und durch eine stärkere Orientierung an der Zahl der Mitglieder ersetzt werden. Eine Abstimmung über das neue Verteilungsverfahren ist frühestens für den Herbst vorgesehen. Bis dahin sollen zahlreiche Vorschläge von Kirchengemeinden und Synodalen geprüft werden. Kritiker sehen durch die Neuregelungen kleinere Gemeinden benachteiligt. (kompletter Entwurf hier: http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/28095.pdf)
Qualifikationen für Gemeindepädagogen geklärt
Die Delegierten verabschiedeten auf der Frühjahrssynode 2014 auch neue Regelungen für den gemeindepädagogischen Dienst. So wurden beispielsweise die Einstellungs- und Ausbildungsvoraussetzungen genau definiert. Zudem wird unter anderem auch detailliert beschrieben, welche Qualifikationen Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen bei bestimmten Einsatzbereichen etwa in Altenheimen oder Schulen besitzen müssen. Insgesamt hat die EKHN rund 230 Stellen für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen. (Gesetzesvorlage hier: http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/29410.pdf)
Standortbestimmung zur Seelsorge vorgestellt
Vorgestellt wurden daneben umfassende Überlegungen zur Zukunft der Seelsorge. In einem ersten Konzeptpapier wurde das Kernfeld christlichen Handels und seine vielfachen Ausdifferenzierungen von der Krankenhaus,- über die Schul,- bis zur Flughafenseelsorge in den Blick genommen. Zentrale Herausforderung ist die Vernetzung der verschiedenen Arbeitsfelder. Die Standortbestimmung zur Seelsorge soll allen Interessierten zur weiteren Diskussion zugänglich gemacht werden. Sie ist bereits im Internet abrufbar unter: http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/29285.pdf.
Arbeit in Kirchen-Kitas durch Kifög verändert
Neu orientieren müssen sich nach der Einführung des Hessischen Kinderförderungsgesetztes auch viele Kirchen-Kitas. Nach einem Bericht auf der Kirchensynode müssen sie beispielsweise ihren Personalbestand anpassen oder teilweise neue Konzepte entwickeln. Die Synodalen brachten nun viele Ideen zur Verbesserung der Kita-Situation ein, die von Ausschüssen und Kirchenleitung behandelt werden sollen. Die EKHN ist Träger von 601 evangelischen Kindertagesstätten. In diesem Jahr gibt sie knapp 40 Millionen Euro an kirchlichen Eigenmitteln für ihre Kitas aus. (Vorlage: http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/29399.pdf)
Per Reißverschluss zu mehr Gleichberechtigung ist verschoben
Debattiert wurde auch über eine erste Gesetzesvorlage für mehr Gleichberechtigung in den Gremien der evangelischen Kirche. Nach dem Willen der Delegierten soll der Entwurf nun völlig neu überarbeitet werden, unter anderem, weil er keine Sanktionsmöglichkeiten bei einer Nichtbeachtung enthielt. Für mehr Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sollte in der Vorlage beispielsweise ein sogenanntes Reißverschluss-Prinzip dienen. Danach sollen abwechselnd immer je eine Frau und dann ein Mann in Gremien wie etwa Stiftungsvorstände entsandt werden. (Gesetzesvorlage: http://www.kirchenrecht-ekhn.de/static/29395.pdf)