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    Muezzin-Ruf

    Wenn der Muezzin ruft, geht das Thema Glockengeläut in die zweite Runde

    Foto GentheVom Minarett der Moschee in Kelsterbach bei Frankfurt ertönt noch kein Gebetsruf des MuezzinVom Minarett der Moschee in Kelsterbach bei Frankfurt ertönt noch kein Gebetsruf des Muezzin

    In diesen Tagen diskutieren viele Menschen in Hessen über den Klang der Glocken, ob sie Lärm oder Musik sind, ob sie stören oder gut tun. Sie reden über ihren Glauben und über die abendländische Kultur, die sie als Heimat erleben. Wenn der erste Muezzin ruft, geht das Thema Glockengeläut in die zweite Runde.

    Der Muezzin ruft die gläubigen Muslime fünfmal täglich zum Gebet in die Moschee.  Er ruft den Gebetsruf „Adhān“ in arabischer Sprache (Text am Ende der Seite). In Deutschland geht der Gebetsruf nur von sehr wenigen Moscheen aus. In Hessen wie auch in Rheinland-Pfalz ruft noch kein Muezzin zum Gebet. 

    Die Gebetzeiten sind nicht auf eine genaue Uhrzeit festgelegt, sie sollen nur im jeweiligen Zeitfenster stattfinden. Der erste Gebetsruf erklingt kurz vor Sonnenaufgang. Dann folgt der Ruf zum Mittaggebet – am Freitag ist es das Freitagsgebet – dann das Gebet am späten Nachmittag, schließlich der Gebetsruf bei Sonnenuntergang und noch ein Gebet am späten Abend. Früher rief der Muezzin vom Minarett aus, heute geschieht das meist über Lautsprecher. 

    Vergleich zwischen Glocken und arabischem Gebetsruf

    Über das öffentliche Ausrufen zum Gebet in der Moschee wird in Deutschland gestritten. Kritiker nennen zwei Punkte: Der Gebetsruf sei ruhestörender Lärm, er verstoße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere in den Nachtzeiten. Und sie werten den Ruf dort, wo er ertönt, als einen Herrschaftsanspruch des Islam. Im Unterschied zum Ruf des Muezzin verbreiteten die Glocken keinen konkreten Inhalt, diese seien nur Signalquelle und Erinnerung. Befürworter berufen sich auf den vierten Artikel im deutschen Grundgesetz, der die freie Religionsentfaltung schützt. 

    Die Religionsfreiheit in Deutschland lässt es zu, Moscheen zu bauen. Dazu können auch Minarette gehören. Ob von einem solchen Minarett der Gebetsruf erschallt, hält Andreas Herrmann eher für eine pragmatische Frage. Der Referent für den Interreligiösen Dialog im Zentrum Ökumene der EKHN und der EKKW hat die Erfahrung gemacht, dass es den muslimischen Gemeinden sehr wichtig ist, Rücksicht zu nehmen. „Sie wollen nicht belästigen, sie wollen Teil des ganzen Wohnviertels sein und suchen das Gespräch.“ Die gute Verbindung zu den Nachbarn gehöre zum muslimischen Selbstbewusstsein. 

    Mit der Moschee ins Gespräch kommen

    Gerade aus diesem Grund sei es sinnvoll, Lärmbelästigung zwischen Moschee und Anwohnern zu besprechen. So gäbe es bereits Erfahrungen mit Moscheen, die nur tagsüber rufen, also nur dreimal. Andere riefen nur freitags zum Mittagsgebet. „Regionale Lärmbelästigung ist Sache der Stadt.“ Solche Dinge könnten nur lokal entschieden werden, wie jetzt erst beim Bau einer neuen Moschee in Kassel. Andreas Herrmann erkennt im Ruf des Muezzin eine Einladung zum Gebet und keinen Gebiets- oder Machtanspruch. Bei einer Reise in der Türkei habe der Muezzin morgens gerufen: „Beten ist besser als Schlafen.“ 
     

    Der Ruf des Muezzin:

    Fünfmal am Tag, von der Morgendämmerung bis in die Nacht ruft der Muezzin in arabischer Sprache zum Gebet. Er ruft:

    • Allah ist größer (4-mal)
    • Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt (2-mal)
    • Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allah ist (2-mal)
    • Kommt zum Gebet (2-mal)
    • Kommt zum Erfolg (2-mal)
    • Allah ist größer (2-mal)
    • Es gibt keinen Gott außer Allah

     

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