Armut und Reichtum
„Verbogener Paragraf“ der Obdachlosenhilfe für Main-Taunus-Kreis
carolthacker/istockphoto.com02.10.2014 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland wirft dem hessischen Main-Taunus-Kreis rechtswidriges Verhalten vor und hat ihn deshalb mit dem Negativpreis „Verbogener Paragraf“ ausgezeichnet. Der Kreis gewähre Wohnungslosen nur für zehn Tage im Monat jeweils 13 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt, kritisierte der Verband am Mittwoch zum Abschluss seines dreitägigen Bundeskongresses in Bremen. Diese Praxis nötige die Betroffenen, in einen anderen Landkreis weiterzuziehen und widerspreche der Absicht des Gesetzgebers, der ein menschenwürdiges Dasein sichern wolle.
Die befristete Hilfe mache jeden Ansatz ambulanter Hilfe zunichte, urteilte der Verband. Die Zehn-Tage-Regelung erinnere überdies an die mittelalterliche Armenhilfe: „Während für die ortseigenen Armen eine kommunale Verantwortung gesehen wurde, war man bemüht, ortsfremde Arme fernzuhalten, sie möglichst nicht in das kommunale Gebiet hereinzulassen oder mit einer einmaligen Verköstigung wieder wegzuschicken.“
Auch ethisch ist die Praxis des Kreises im Regierungsbezirk Darmstadt nach Einschätzung der kirchlichen Obdachlosenhilfe verwerflich. Bei den Wohnungslosen handele es sich um die ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft, denen Geld, Unterkunft, Arbeit und ein hilfreicher sozialer Kontakt fehle. Ihnen gesetzliche Hilfeansprüche zu verweigern, die ein Existenzminimum und damit ein menschenwürdiges Leben sichern sollten, sei nicht hinnehmbar.
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