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    Sterbehilfe-Debatte

    Strafrechtler und Kirchenpräsident gegen Gesetz zur Sterbehilfe

    Günter Havlena/pixelio.de

    Der Bundestag diskutiert ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. Gegen eine solche gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Suizid hat sich der EKHN-Kirchenpräsident Volker Jung ausgesprochen.

    Der Frankfurter Strafrechtsprofessor und Rechtsphilosoph Cornelius Prittwitz und der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung haben sich gegen eine gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Die aktive Sterbehilfe müsse nicht in ein Gesetz gefasst werden, sagte Prittwitz am Dienstagabend in Bad Homburg vor der Höhe. Die Beihilfe zum Suizid sei straflos, da der Suizid straflos sei, und die Tötung auf Verlangen sei bereits gesetzlich verboten. Allerdings dürfe es nicht sein, dass die Bundesärztekammer einem Arzt nach der gesetzlich zulässigen Beihilfe zum Suizid mit dem Berufsverbot droht.

    Auch Kirchenpräsident Jung wandte sich gegen die im Bundestag diskutierte Regelung für die Beihilfe zum Suizid. Schon jetzt gebe es in Deutschland eine der liberalsten Regelungen, die das Hinstellen eines Giftbechers neben einen Sterbewilligen straffrei lasse, sagte er auf dem von der evangelischen und der katholischen Kirche veranstalteten Gesellschaftspolitischen Forum Hochtaunus. In jedem Einzelfall müssten Angehörige sich entscheiden im Widerstreit des Gebots, nicht zu töten, und des Gebots, füreinander da zu sein. Es dürfe kein Gesetz geben, das Sterbenskranke unter Druck setze, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen.

    Alle Teilnehmer betonten den Respekt vor der individuellen Entscheidung eines Sterbenskranken, wie er sein Leben beenden möchte. Hier könnten die moralischen Kategorien von „richtig“ und „falsch“ nicht angewendet werden, sagte der Kirchenpräsident. Ein Arzt müsse als erstes den Patientenwillen berücksichtigen, sagte der Abteilungsleiter der Hochtaunuskliniken, André Althoff. Wenn ein Mensch in einer Patientenverfügung klar äußere, dass er keine Zwangsernährung wolle, dürfe kein Arzt oder Pflegedienst diese vornehmen, sonst sei dies Körperverletzung. Menschen im Sterben hätten auch kein Durstempfinden mehr. Das zwangsweise Einflößen von Wasser sei ebenfalls rechtswidrig.

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