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    Sterbehilfe

    Jung zur Sterbehilfedebatte: „Neuregelung nicht nötig“

    berggeist007/pixelio.deEin Notfall: Das ist die Sterbehilfe immer.

    Kirchenpräsident Jung hält gesetzliche Neuregelungen zum medizinisch assistierten Suizid nicht für notwendig. Er wendet sich strikt gegen eine organisierte Sterbehilfe und tritt für mehr schmerzlindernde Palliativmedizin ein.

    EKHNVolker Jung: "Bei der Sterbehilfe gibt es keine Lösung, ohne schuldig zu werden“.

    Darmstadt / Dresden, 13. November 2014. Anlässlich der am Donnerstag im Deutschen Bundestag geführten Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe hat der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dr. Volker Jung, sich gegen eine Neuregelung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid gewandt. Die Bundesrepublik besäße bereits eine vergleichsweise liberale Gesetzgebung, die dies nicht unter Strafe stelle, sagte er am Rand der in Dresden tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland bereits am Mittwoch (12. November). So sei in vielen europäischen Ländern wie etwa Österreich schon die Beihilfe zum Suizid strafbar.

    Am Lebensende nicht unter Druck setzen lassen

    Entschieden wandte sich der Kirchenpräsident gegen eine organisierte Sterbehilfe. Dabei bestünde die Gefahr, die „Besonderheit einer Ausnahmesituation schnell aus dem Blick zu verlieren“. Das Leben sei nach christlichem Verständnis „ein einzigartiges Geschenk Gottes und hat höchsten Respekt verdient“. Es sollte zudem alles getan werden, „um zu verhindern, dass Schwerstkranke sich unter Druck gesetzt fühlen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden, um Angehörigen nicht zur Last zu fallen“. Jung wiederholte seine Forderung, deshalb die schmerzlindernde Palliativmedizin weiter zu stärken.

    Standesrecht der Mediziner nachbessern

    Gleichzeitig regte Jung Nachbesserungen beim Standesrecht für Mediziner an. So sollten die Landesärztekammern ihre unterschiedlichen Auffassungen in den Berufsordnungen beim Thema assistierter Suizid überdenken. „Es sollte überlegt werden, ob nicht Ausnahmen in besonders tragischen Fällen im Standesrecht denkbar sein sollten“, sagte Jung. Seiner Ansicht nach bleibe es wichtig, dass Ärzte, „die in einer extremen Situation helfen wollen, am Ende nicht selbst die Leitragenden sind“. Es müsse hierbei aber „immer um eine Entscheidung in persönlicher Verantwortung gehen und nicht um eine ärztliche Leistung, die eingefordert werden kann“.

    Beim Thema bleiben unauflösliche Spannungen

    Jung wies darauf hin, dass hinter der aktuellen Frage, ob ein assistierter Suizid bei schwerstkranken Patienten, deren Lebenszeit begrenzt ist, zulässig sein kann, „wichtige ethische und theologische Grundsatzfragen stehen, die für das gesellschaftliche Zusammenleben von großer Bedeutung sind“. So geht es nach Jung etwa darum, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit nicht aus ihrem sozialen Zusammenhang und der damit verbundenen Verantwortung gelöst werden kann. Das biblische Gebot „Du sollst nicht töten“ könne in extremen Ausnahmesituationen in unauflöslicher Spannung zu der ebenso gebotenen Aufgabe stehen, Menschen in ihrem  Leid und ihrer Not beizustehen. Es bleibe „im wahrsten Sinn des Wortes eine quälendes Entscheidung“, einen Menschen leiden zu lassen oder für seinen Tod mitverantwortlich zu sein. Dabei sei anzuerkennen, dass „es keine einfachen Lösungen gibt, die Menschen der Schwere der Entscheidung und der persönlichen Verantwortung entheben“. In solchen Grenzsituationen „gibt es keine Lösung, ohne schuldig zu werden“, sagte Jung.

    Über vier Stunden hat sich der Deutsche Bundestag am Donnerstag (13. November 2014) Zeit für eine Orientierungsdebatte zum Thema Sterbehilfe genommen. Der Fraktionszwang war aufgehoben, es wurde eine emotionale Sitzung. Bundestagspräsident Norbert Lammert bezeichnete die angestrebte Reform der Sterbebegleitung dabei als "vielleicht anspruchsvollste Gesetzgebungsprozess dieser Legislaturperiode".  Eine abschließende Entscheidung ist erst für Herbst 2015 vorgesehen.  Debatte im Parlamentsfernsehen live mitverfolgen

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