75 Jahre Grundgesetz
Kirchenpräsident würdigt Grundgesetz
© Getty Images, sib. artDas Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland und damit steht es über allen anderen Gesetzen. Es regelt das Zusammenleben in Deutschland, indem es unter anderem die „Grundrechte“ aufführt - also die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat.23.05.2024 pwb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
© Peter BongardPfarrer Dr. Dr. h.c. Volker Jung, Kirchenpräsident der EKHNveröffentlicht 20.05.2024
von Dr. Volker Jung
„Im Grundgesetz ist die Trennung von Kirche und Staat verankert. Zugleich wird darauf gesetzt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Staat zusammenarbeiten. Diese Kooperation hat sich in den vergangenen 75 Jahren sehr bewährt. Wir verstehen dies als Verpflichtung, das Gemeinwesen mitzugestalten – aus dem Evangelium heraus, also aus der Botschaft von der Liebe Gottes zu allen Menschen." (Dr. Volker Jung)
So sehen wir gerade jetzt eine besondere Verantwortung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu stärken: Im Zentrum des Grundgesetzes stehen die Menschenwürde und die Menschenrechte. Das Grundgesetz damit zu beginnen, war und ist wegweisend – für das staatliche Handeln und das Handeln aller Menschen in unserem Land. Menschenwürde und Menschenrechte sind der Maßstab, an dem sich alle politischen Entscheidungen messen lassen müssen.
Der 75. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist ein guter Anlass mit Dank zurückzuschauen und zu erkennen, welch positive, friedensstiftende Kraft davon ausging. Es ist ein guter Anlass wahrzunehmen, wo Menschenwürde und Menschenrechte zurzeit in Gefahr sind. Und schließlich, wie wichtig es ist, für Menschenwürde und Menschenrechte einzutreten und sich so für Demokratie und Freiheit einzusetzen.“
Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau