Appell an Politik
Jung: „Flüchtlingen leichter Zugang zu Arbeit ermöglichen“
Charlotte MattesUntergekommen in Frankfurt: Flüchtling Oliver03.08.2015 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
EKHNVolker Jung diskutiert im InterviewFrankfurt a.M. / Darmstadt, 3. August 2015. Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, hat am Montag (3. August) gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Frankfurt an Bund, Länder und Kommunen appelliert, sich stärker für das Recht auf Freizügigkeit für schutzberechtigte Flüchtlinge einzusetzen. Anlässlich des Umzugs von 19 Flüchtlingen aus der Frankfurter Gutleutkirche in betreute Notunterkünfte bat Jung in einer Stellungnahme die politisch Verantwortlichen darum, „Spielräume zu nutzen, um Schutzberechtigte nicht länger unter Brücken und in irregulären Beschäftigungsverhältnissen zu lassen“. Ihnen sollte vor allem ein einfacherer Zugang zu Arbeitsverhältnissen eröffnet werden, erklärte Jung in dem Schreiben.
Frankfurter Fälle machen auf Thema aufmerksam
Als Schutzberechtigte gelten vor allem Menschen, die beispielsweise nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Flüchtlingsstatus genießen oder in ihrem Heimatland vor Tod oder Folter bedroht sind. Mit ihrem Engagement für international schutzberechtigte Menschen habe die Evangelische Kirche in Frankfurt nach Worten Jungs „auf die Situation einer Gruppe von Personen aufmerksam gemacht, die trotz Schutzberechtigung in Elend und Perspektivlosigkeit leben müssen“.
Spezielle Aufenthaltsgenehmigungen längst denkbar
Schon heute gebe es nach Ansicht Jungs für Bundesländer, Landkreise und Städte jedoch rechtliche Möglichkeiten, schutzberechtigten Menschen hierzulande neue Perspektiven zu eröffnen. Behörden könnten zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilen. Dasselbe könnten sie tun, um diesen Flüchtlingen eine Ausbildung zu ermöglichen. Schutzberechtigte hätten in Anbetracht der Krisen in Ländern wie Griechenland, Bulgarien, Ungarn oder Italien aktuell „so gut wie keine sozialen Rechte und angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in diesen Ländern auch kaum Chancen, eine Beschäftigung zu finden. „Dort, wo es keine Arbeit gibt, dürften sie aufgrund ihres Status arbeiten. Hier in Deutschland, wo es durchaus Arbeit gibt, dürfen sie legal keine Arbeit annehmen“, so Jung.
Endlich EU-weite Flüchtlings-Anerkennung durchsetzen
Die europäische Idee eines EU-weit gültigen Schutzstatus müsse deshalb endlich Realität werden, forderte der Kirchenpräsident. „Menschen, die in einem EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt sind, müssen wie andere EU-Bürger auch das Recht auf Freizügigkeit haben“, schrieb er. Sie sollten sich auch in anderen EU-Ländern niederlassen und arbeiten dürfen. Dazu könne beispielsweise eine rechtliche Verankerung in der sogenannten europäischen Daueraufenthaltsrichtlinie beitragen.
Alle Hintergründe und Nachrichten zu Flüchtlingen
Artikel zu den Flüchtlingen in der Gutleutkirche:
Flüchtlinge aus Gutleutkirche ziehen aus
Spendenaufruf für die Flüchtlinge in der Gutleutkirche
35 Afrikaner dürfen vorerst in Gutleutkirche bleiben
Video: Afrikaner haben Angst vor Obdachlosigkeit
Strapazen und Unsicherheit: Afrikaner möchten in Frankfurt bleiben
Quartier wird nicht geschlossen – Flüchtlinge dürfen vorerst bleiben
Wann darf ein Flüchtling in Deutschland bleiben?
Flüchtlinge wünschen sich Arbeit und möchten bleiben
Bevölkerung hilft 22 afrikanischen Flüchtlingen