Feiertag
Soll der 31. Oktober in Zukunft ein gesetzlicher Feiertag sein?
Deschner/EKHNWie wird der 31. Oktober in Zukunft gestaltet?03.11.2017 rh Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Anlässlich des 500. Reformationsjubiläums war der 31. Oktober 2017 ein gesetzlicher Feiertag und damit arbeitsfrei. Doch im nächsten Jahr werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene an diesem Tag in Hessen und Rheinland-Pfalz wieder zu den Schulen und Arbeitsplätzen strömen, sollte es bei der bisherigen Regelung bleiben. Die Synodalen des evangelischen Dekanates an der Dill setzen sich nun dafür ein, dass der Reformationstag generell zum gesetzlichen Feiertag erklärt wird – und nicht nur einmalig. In einem Antrag der Dekanatssynode vom 28. Oktober 2017 in Eschenburg-Eibelshausen heißt es: „Die Synode der EKHN möge sich bei den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz dafür einsetzen, dass künftig der 31. Oktober eines jeden Jahres als staatlicher Feiertag eingeführt und begangen wird“.
Bundesländer sind für Feiertagsregelung zuständig
Pfarrer Volker Rahn, der Pressesprecher der EKHN, erklärt dazu: „Die hessen-nassauische Kirche begrüßt diesen Vorstoß.“ Er gibt allerdings zu bedenken, dass erst ein gesellschaftlicher Konsens darüber hergestellt werden müsse. Rahn bemerkt, dass in Deutschland die Länder für die Feiertagsregelungen zuständig seien. „Insofern liegt der Ball jetzt im Feld der Landesregierungen“, verdeutlicht der Pressesprecher.
Kulturelle Leistung und Impuls für Menschenrechte
Eine der Begründungen des Antrages der Dekanatssynode bezieht sich auf die kulturelle Leistung Luthers: Der geniale Bibelübersetzer Martin Luther sei zusammen mit seinem Team zum Schöpfer der (hoch-) und gesamt-deutschen Sprache geworden. Weiterhin sei Luther mit seiner Rede vor dem Reichstag zu Worms für wesentliche Grund- und Menschenrechte eingetreten: die Freiheit des Gewissens, des Glaubens, der Gleichheit der Menschen (vor Gott) und persönlichen Überzeugung. Zudem habe sich die Reformation zu einem Ereignis von europäischer Dimension entwickelt.
Priorität: bisherige Feiertage schützen
Gegenwärtig plädiert der Pressesprecher der EKHN allerdings dafür, die bisherigen Feiertage zu schützen und neu zu beleben. Pressesprecher Rahn nennt ein Beispiel: „Wir erleben etwa durch zunehmende Sonn- und Feiertagsöffnungen bei Geschäften, dass hier ein viel näher liegender Handlungsbedarf besteht.“ Abschließend fasst Volker Rahn zusammen: „Also: Erstmal das Bestehende schützen, und dann vielleicht nach einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion auch für einen neuen Feiertag einstehen.“