Regierung soll Abstimmung in Deutschland nicht zulassen
Kirchensynode: Referendum zu Todesstrafe verhindern
EyeJoy/istockphoto.comDie Todesstrafe in den USA gehört zu international umstrittenen Rechten in den Vereinigten Staaten. Es gibt auch hier immer wieder Proteste gegen die Vollstreckung. In den USA haben 19 Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft, nun überlegt die Türkei die Todesstrafe wieder einzuführen.04.05.2017 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die 140 Delegierten des Kirchenparlamentes forderten die Bundesregierung in einer Resolution dazu auf, eine Abstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei in Deutschland nicht zuzulassen. Zudem sollten alle Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden keine Versammlungen genehmigen, in denen für die Wiedereinführung der Todesstrafe geworben wird. Die Bundesregierung solle daneben an die Regierung der Türkei zu appellieren, eine solche Abstimmung überhaupt nicht durchzuführen. Der Beschluss zur Resolution fiel einstimmig.
Ethisch unverantwortlich
Der Präses der Kirchensynode, Ulrich Oelschläger erklärte, dass die evangelische Kirche aus ethischen Gründen grundsätzlich gegen die Todesstrafe und deren Vollstreckung in allen Ländern sei. „Das Gebot, du sollst nicht töten, ist ein zentraler Glaubenssatz und gilt auch für jedes staatliche Handeln“, so Oelschläger. Er bezeichnete es zudem „als besonders abstoßend“, dass gegenwärtig vermehrt Hinrichtungen in den USA stattfinden sollen, bevor die Wirksamkeit des zur Vollstreckung eingesetzten Giftes verfällt.
Wortlaut der Resolution
Resolution der Zwölften Kirchensynode der EKHN bei ihrer 3. Tagung vom 4. – 6.5.2017 in Frankfurt am Main
gegen die Durchführung eines Referendums zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei auf dem Gebiet der der Bundesrepublik Deutschland
Die Synode der EKHN fordert die Bundesregierung auf, eine Abstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei in Deutschland nicht zuzulassen. Zudem sollten alle Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Gemeinden keine Versammlungen genehmigen, in denen für die Wiedereinführung der Todesstrafe geworben wird. Die Bundesregierung fordern wir überdies auf, an die Regierung der Türkei zu appellieren, eine solche Abstimmung überhaupt nicht durchzuführen.
Darmstadt, 4. Mai April 2017 Verantwortlich: Pfarrer Volker Rahn, Pressesprecher