Reformationsjubiläum 2017

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    EM 2024

    Gemeinsam Fußball schauen

    Am 14. Juni beginnt die Fußball-EM - bei Fußballfans steigt die Vorfreude. Lange Sommernächte mit Freunden und Bekannten bei kühlen Getränken - und hoffentlich viel Torjubel! In Eschenburg-Eibelshausen werden alle Spiele mit deutscher Beteiligung im Gemeindehaus gezeigt.

    Bildergalerie

     

    Zu einem Public Viewing der EM-Spiele der deutschen Mannschaft lädt der CVJM Eibelshausen in das Evangelische Gemeindehaus Eibelshausen (Eiershäuser Straße 14) ein.

     

    » Die Termine zur Gruppenphase sind

    Freitag, 14. Juni um 21 Uhr;

    Mittwoch, 19. Juni um 18 Uhr und

    Sonntag, 23. Juni um 20 Uhr.

     

    Einlass ist jeweils 30 Minuten vor Spielbeginn. Kinder unter 12 Jahren sind in Begleitung Erwachsener gern gesehen. Der Eintritt ist frei!

     

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    Hintergrund: Was bei "Public viewing" zu beachten ist

    Die Fußball-Europameisterschaft beginnt in Kürze, und viele Vereine überlegen, die Spiele gemeinsam mit ihren Mitgliedern, Freunden und Unterstützern zu schauen. Public Viewing hat sich – spätestens seit dem Sommermärchen 2006 und dem WM-Gewinn 2014 – auch in Deutschland etabliert.

    Leider tauchen hierzu immer wieder „Stolpersteine“ für die Vereine auf, die zu Problemen führen können. Der Lahn-Dill-Kreis hat dazu einen sehr informativen Flyer entworfen, den wir hiermit weiterleiten.

    Grundsätzlich unterliegen Public-Viewing-Veranstaltungen einer besonderen Lizenz des Veranstalters. Im Falle der EURO 2024 ist das die europäische Fußball-Union UEFA. Das heißt: Wer ein „Public Viewing“ plant, muss eine Lizenz bei der UEFA beantragen. Die Ausnahme von dieser Lizenz-Verpflichtung betrifft öffentliche Übertragungen, die als „kleinere Veranstaltungen“ gelten. Hierzu zählen Veranstaltungen, bei der zu keinem Zeitpunkt der Übertragung die maximale Kapazität von 300 Personen überschritten wird. Außerdem darf es keine kommerziellen Aktivitäten wie die Erhebung eines Eintrittsgeldes oder die Einbindung von Sponsoren geben. Erlaubt sind dagegen der Verkauf von Speisen und Getränken.

    » Alle weiteren Infos im Flyer des Lahn-Dill-Kreises.

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