Unrecht in der Heimerziehung
Diakonie Hessen fordert für Menschen mit Behinderung das gleiche Recht auf Anerkennung
Aleksandar Dickov/istockphoto.com25.11.2014 red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Diakonie Hessen setzt sich gemeinsam mit der Diakonie Deutschland und dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) mit Nachdruck dafür ein, dass auch Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen. Beim Fonds Heimerziehung sind diese Menschen bisher nicht antragsberechtigt. „Die Öffnung des Heimerziehungsfonds für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ist dringend notwendig, um diese Ungerechtigkeit zu korrigieren.
Gerade in Zeiten, in denen wir immer wieder über ‚Inklusion‘ sprechen, setzt sich die Diakonie Hessen dafür ein, dies auch praktisch zu leben“, sagt Horst Rühl, Vorstand der Diakonie Hessen und zuständig für Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Suchtfragen (BeSoS).
Antwort auf der Leid der ehemaligen Heimkinder
Die Diakonie ist ebenso wie der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe überzeugt, dass die schwere körperliche und seelische Gewalt und der Missbrauch, die manche Kinder und Jugendliche zwischen 1949 und 1975 in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie erfahren haben, schnellstmöglich anerkannt werden müssen: „Unrecht und Leid können nicht ungeschehen gemacht werden. Aber durch ein deutliches Signal spüren die Menschen, dass ihre damalige Situation nicht ohne Antwort bleibt“, sagt Rita Henning, Leiterin des Bereichs BeSoS in der Diakonie Hessen, unisono mit dem Bundesverband evangelische Behindertenhilfe.
Finanzielles Signal notwendig
Rita Henning dazu weiter: „Unsere betroffenen Träger und Einrichtungen arbeiten das Geschehene auf vielfältige Weise auf. Unter anderem durch Ausstellungen oder Publikationen, die den betroffenen Menschen eine Stimme verleihen und sie zu Wort kommen lassen. Doch das reicht nicht aus. Es ist dringend nötig, dass sie auch eine finanzielle Anerkennung aus dem Fonds Heimerziehung beantragen und erhalten können.“
Politik soll Fonds ermöglichen
Da eine Öffnung des Fonds Heimerziehung für diesen Personenkreis stets abgelehnt wurde, wird nun seitens des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Errichtung eines eigenen Fonds geplant. Dies scheiterte bislang jedoch an der fehlenden Zustimmung der Bundesländer. Von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die am 26. und 27. November in Mainz stattfindet, erwarten Diakonie und BeB, dass die Länder ein deutliches Signal geben und den Weg für diesen Fonds frei machen.
Engagement für Aufarbeitung
Die Diakonie Hessen setzt sich wie der BeB und die Diakonie Deutschland bereits seit Jahren dafür ein, dass Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung das gleiche Recht auf Anerkennung bekommen. Die Verbände unterstützen Maßnahmen, die dazu führen, dass das geschehene Unrecht aufgearbeitet wird und die Menschen die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. Vielfach wenden sich Betroffene an Einrichtungen der evangelischen Behindertenhilfe und Psychiatrie, die bereits jetzt Beratung und Unterstützung leisten und sich in der Aufarbeitung ihrer Geschichte engagieren.