Reformationsjubiläum 2017

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    Corona

    Arbeitplatzbescheinigungen bei Ausgangssperren

    pixaby.com/geraltHand mit Kugelschreiber

    Die Kirchenverwaltung hat angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Deutschland Dekanaten und Einrichtungen Hinweise für die Ausstellung von Dienstausweisen gegeben, die bei möglichen Ausgangssperren den Weg zum Arbeitsplatz ermöglichen.

    In den nächsten Tagen könnte es zu einer Ausgangssperre kommen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen. In dieser Zeit benötigen Mitarbeitende eine Bescheinigung, um zum Arbeitsplatz zu kommen.

    Hier finden Sie einen Vordruck, der auf dem Briefpapier des Dekanats bzw. des jeweiligen Anstellungsträgers bzw. der Dienststelle ausgedruckt werden kann, um Bescheinigungen auszustellen, die den haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der EKHN nachweisen.

    Wir bitten Sie, die Bescheinigungen für Gemeindepfarre*innen im Dekanat auszufüllen. Die Bescheinigungen sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Die Personalausweisnummer muss in der Bescheinigung eingefügt sein. Wir bitten Sie, diese Bescheinigung auch an die Kirchengemeinden weiterzuleiten. 

    In jedem Fall ist zu prüfen, ob diese Bescheinigungen zwingend notwendig sind, um das kirchliche und das öffentliche Leben zu stabilisieren, so dass mit einer Ausgangssperre auch möglichst viele Menschen nicht mehr im öffentlichen Raum unterwegs sind und die schnelle Ausbreitung des Corona Virus wirksam verhindert werden kann.

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