Reformation in Hessen
Ziegenhain wird am 31. Oktober offiziell „Konfirmationsstadt”
By Merian, Matthäus (arranged by 2micha), CC BY-SA 3.0Ansicht der Festung bzw. der Stadt Ziegenhain im Jahr 1655.Von Merian, Matthäus - arranged by 2micha
11.10.2017 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Ziegenhain wurde die Konfirmation 1539 mit Erlass der sogenannten Ziegenhainer Zuchtordnung erstmals in Deutschland eingeführt. Bereits am Sonntag, 29. Oktober, um 10 Uhr beginnen die Feierlichkeiten zum Reformationsfest in der Schlosskirche. Im Gottesdienst wird der seit 1539 übliche Segensspruch zur Konfirmation „Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist schenke dir seine Gnade, Schutz und Schirm vor allem Argen, Stärke und Hilfe zu allem Guten, dass Du bewahrst wirst zum ewigen Leben” in kurzen Ansprachen ausgelegt. Konfirmanden führen darüber hinaus ein Theaterstück zur Ziegenhainer Zuchtordnung auf.
Dass es zur Konfirmation kam, ist vor allem dem hessischen Landgrafen Philipp (1504-1567) zu verdanken. Er wollte zwischen der Bewegung der Täufer und den führenden Reformatoren im Streit um die Taufe vermitteln. Während die Bewegung der Täufer der Auffassung war, dass der Glaube der Taufe vorausgehen müsse, also faktisch nur Erwachsene getauft werden könnten, hielten die Reformatoren an der Säuglingstaufe fest. Mit Gewalt wollte Philipp den Streit keinesfalls lösen und beorderte neben Vertretern der Täufer den elsässischen Reformator Martin Bucer (1491-1551) zu Hilfe, der auch in Täuferkreisen Anerkennung genoss.
Konfirmation als Kompromiss
Der fast unlösbar erscheinende Streit endete in einem bis heute gültigen Kompromiss: Die Kindertaufe wurde beibehalten, die Heranwachsenden aber sollten zu einem Katechismusunterricht geschickt werden, der in einer symbolischen Handlung vor der Gemeinde gipfelte. Dadurch könnten sie nachträglich ein „Ja” zu ihrer Taufe sagen, so der Gedanke. Damit entsprach Bucer einerseits dem Anliegen der Täufer, konnte aber zugleich an der Säuglingstaufe festhalten. Die Konfirmation hat sich als eines der wichtigen evangelischen Feste im Lebenslauf etabliert.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.