EKHN-Kirchenleitung appelliert an Fraport, auf den Sofortvollzug beim Flughafenausbau zu verzichten Nachtflugverbot unverzichtbare Voraussetzung
Wald nicht roden, bevor Verfahren abgeschlossen sind
16.01.2009 krebs Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Darauf hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Donnerstag in Darmstadt hingewiesen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe bisher nur die Eilverfahren zu diesem Projekt abgeschlossen. Die Hauptverfahren stünden noch aus. Würde auf Basis der Eilverfahren jetzt mit der Rodung des Waldes begonnen, würden damit alle Bemühungen vereitelt, den Ausbau des Flughafens bürgerschaftlich, also offen und konsensorientiert zu entwickeln.
Rechtsempfinden vieler Bürger nicht verletzen
Mit einem Sofortvollzug würde allen Kritikern des Mediationsverfahrens und anderer Diskussionsforen sowie rechtsstaatlicher Beschwerdewege Recht gegeben. Das würde das Rechtsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger verletzen, denn ansonsten gelte der im öffentlichen Recht verankerte Vertrauensgrundsatz, dass keine vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor ein gerichtlich anhängiges Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Deshalb appelliert die Kirchenleitung an den Vorstand der Fraport AG, die Rodungsarbeiten erst dann in Auftrag zu geben, wenn die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof ausgewählten 13 Musterklagen rechtskräftig entschieden sind.
Sofortvollzug zweifelhafte Ausnahme im Luftverkehrsrecht
Zwar erlaube die geltende Rechtsprechung der Fraport AG nach der nun vollzogenen Enteignung einen Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses. Ein solcher Sofortvollzug sei aber eine zweifelhafte Ausnahme im Luftverkehrsrecht. Die Kirchenleitung bittet die Fraport AG, sich freiwillig an den Vertrauensgrundsatz zu halten. Dies fördere das Ansehen der Fraport AG und sei ein Bekenntnis zur bürgerlichen Gesellschaft, in der wirtschaftliche mit anderen Interessen ausbalanciert würden.
Neuer Spielraum durch Rückgang des Passagier- und Frachtaufkommens
Die Kirchenleitung weist zudem darauf hin, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise das Fracht- und Passagieraufkommen derzeit reduziere. Das verschaffe den Spielraum, die abschließende rechtliche Klärung abzuwarten.
Nachflugverbot unverzichtbar
Die Einschätzung des Gerichts zum Nachtverbot begrüßt die Kirchenleitung ausdrücklich. Das Nachtflugverbot sei von Anfang an bereits im Mediationsverfahren als entscheidende Voraussetzung für einen möglichen Ausbau genannt worden. Es sei für die Lebensqualität und die Gesundheit von Hunderttausenden Menschen unverzichtbar.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) engagiert sich von Anfang an im Mediationsverfahren und bei allen anderen Bemühungen, die Debatte um den Ausbau des Flughafens auf breiter bürgerschaftlicher Basis und friedlich zu führen.