Er bereue die Tat
Tugce-Schläger muss drei Jahre in Jugendhaft
Lupo/pixelio.deGerechtigkeit16.06.2015 epd/red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Außerdem müsse er die Kosten des Verfahrens tragen, sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling am Dienstag im Landgericht Darmstadt bei der Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidiger des Angeklagten hatten hingegen wegen bloßer Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe und Aufhebung der Haft plädiert. Einer der drei Anwälte definierte das Strafmaß auf ein Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung für die Frist von zwei Jahren.
Der in Deutschland aufgewachsene Serbe Sanel M. hatte der 22-jährigen Gelnhäuser Lehramtsstudentin im Morgengrauen des 15. November 2014 vor einem Offenbacher Schnellrestaurant so heftig gegen den Kopf geschlagen, dass sie stürzte und ins Koma fiel. Am 28. November, ihrem 23. Geburtstag, ließen ihre Eltern die lebenserhaltenden Maschinen abstellen. Der Angeklagte gestand zu Beginn des Prozesses die Tat, beteuerte aber, niemals mit Tugces Tod gerechnet zu haben. In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte er: "Der Schlag war der schlimmste Fehler meines Lebens. Ich kann nur sagen, dass es mir leid tut."
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