Flüchtlinge
Seehofer verschärft mit „Masterplan“ Asylrecht
Bundesministerium des Inneren, für Bau und HeimatBundesinnenminister Horst Seehofer10.07.2018 sto Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Mit Verspätung hat Bundesinnenminister Horst Seehofer seinen „Masterplan Migration“ vom 4. Juli vorgestellt. Im Kern geht es darin um ein verschärftes Asylrecht. Bei der Vorstellung des Planes erklärte Seehofer, dass er unter anderem starke Einschränkungen bei Sozialleistungen für Flüchtlinge sowie Sanktionen plane, wenn Asylbewerber nicht an ihrem Verfahren mitwirken. „Angesichts sinkender Flüchtlingszahlen in Deutschland geht die geplante Verschärfung des Migrationsrechts an der Wirklichkeit vorbei“, so erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland. Das evangelische Hilfswerk „Brot für die Welt“ hat den vorgestellten Plan dem evangelischen Pressedienst gegenüber als „Debakel für die Humanität“ bezeichnet.
Bamberg Appell erinnert an Menschen auf der Flucht
Schon vor der Veröffentlichung des sogenannten Masterplans haben die Martin Niemöller Stiftung und Pro Asyl im sogenannten Bamberg Appell vor einer Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl gewarnt. „Wer die Menschenwürde von Schutzsuchenden derart antastet, verrät die zentralen Werte Europas und die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte“, heißt es in der Erklärung. Die Vorsitzenden der beiden Organisationen, Michael Karg und Andreas Lipsch, erinnern: „Flucht ist kein Verbrechen.“
Der Appell betont: „Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist jetzt unser aller Verpflichtung und Verantwortung.“ In breiten Bündnissen solle die Stimme gemeinsam „für das individuelle Recht auf Asyl in Europa“ erhoben werden. Außerdem fordert der Appell auf, sich auch für eine „umfassende zivile europäische Seenotrettung“ sowie „legale und gefahrenfreie Wege nach Europa“ einzusetzen.
In der Pressekonferenz am 10. Juli sprach Innenminister Seehofer von einer angestrebten „Asylwende für Deutschland“, in der es eine „Balance zwischen Hilfsbereitschaft und den tatsächlichen Möglichkeiten“ der Aufnahme gebe. Der sogenannte Masterplan beschreibt 63 Maßnahmen zur „Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung“ und ist in vier Bereiche, sogenannte Handlungsfelder unterteilt.