Wahl am Freitag in Frankfurt
Nachfolge für evangelische Propstei Oberhessen gesucht
EKHN/Privat/JonafotographieKandidieren für die Propstei Oberhessen: Anke Spory und Marcus Kleinert.27.04.2023 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Der Gemeindepfarrer Marcus Kleinert (53) aus Hungen und die Frankfurter Studierendenpfarrerin Anke Spory (54) wollen Propst beziehungsweise Pröpstin für etwa 300.000 Evangelische in Oberhessen werden. Beide bewerben sich um das geistliche Leitungsamt in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), das in anderen Landeskirchen mit dem eines „Regionalbischofs“ oder einer „Regionalbischöfin“ vergleichbar ist. Die künftige Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber mit Dienstsitz in Gießen ist dann für rund 300 Gemeinden in den Landkreisen Gießen, Vogelsberg und Wetterau zuständig. Die Entscheidung fällt am Freitagmittag (28. April) bei der in Frankfurt am Main tagenden Kirchensynode.
Nachfolge für Propst Matthias Schmidt
Der Kirchensynodalvorstand der EKHN hatte die Kandidierenden nach einem aufwendigen Verfahren für das Amt vorgeschlagen. So darf beispielsweise jedes evangelische Kirchenmitglied den Namen eines Pfarrers oder einer Pfarrerin zur Wahl einreichen. Kleinert und Spory wollen die Nachfolge von Matthias Schmidt antreten. Der Theologe war nach 13 Dienstjahren als Propst auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausgeschieden. Er arbeitet inzwischen im Rhein-Lahn-Kreis als Pfarrer sowohl in der Krankenhausseelsorge in Lahnstein als auch in der Stiftung Scheuern.
Zur Person: Marcus Kleinert
Marcus Kleinert wurde 1969 in Rüsselsheim geboren. Er studierte in Oberursel, Heidelberg und Marburg Evangelische Theologie. Anschließend war er zwischen 1996 und 1998 Vikar in Gießen. Danach schloss er bei der Gießener Allgemeinen Zeitung eine Ausbildung zum Redakteur an. 1999 trat Kleinert seine erste Pfarrstelle in Rohrbach im Dekanat Büdingen an. Seit 2004 ist Kleinert Pfarrer in Hungen. Im Dekanat war er unter anderem Dekanatsbeauftragter für den Religionsunterricht und die Konfirmandenarbeit. Kleinert gehört seit 2017 dem Prüfungsamt für das Zweite Theologische Examen in den Prüfungsfächern Homiletik und Liturgik an. Er bildet zudem seit vielen Jahren Vikare und Vikarinnen aus. Ebenso ist er Referent im Evangelischen Medienhaus mit dem Schwerpunkt für digitale Gemeindearbeit. Kleinert ist aktuell auch stellvertretendes Mitglied der 13. Kirchensynode der EKHN.
Zur Person: Anke Spory
Anke Spory wurde 1968 in Wiesbaden geboren. In Göttingen studierte sie Sozialwissenschaften, anschließend in Frankfurt und Heidelberg Evangelische Theologie. Nach ihrem Vikariat in der Stadtkirchengemeinde Darmstadt war sie in der Personalentwicklung der Deutschen Bank tätig, bevor sie 2002 Pfarrvikarin in der Evangelischen Kirchengemeinde Friedberg wurde. Nach ihrer Elternzeit war Spory von 2011 bis 2020 Pfarrerin in Bad Homburg Gonzenheim. Seit drei Jahren ist sie Geschäftsführende Pfarrerin der Evangelischen Studierendengemeinde in Frankfurt. Sie ist seit 2014 auch Autorin für Verkündigungssendungen im Hessischen Rundfunk und Mitglied der Prüfungskommission für das Erste Theologische Examen. Spory promovierte über das Thema „Familie im Wandel“ und absolvierte Ausbildungen im kreativ-biographischen Schreiben und als Systemischer Coach. Seit 2020 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Vereins zur Förderung des interreligiösen Dialogs an der Goethe-Universität Frankfurt.
Zur Propstei Oberhessen
Die Propstei Oberhessen ist eine von fünf Propsteien in der hessen-nassauischen Kirche. Zu ihr gehören fünf Dekanate mit rund 280 Pfarrerinnen und Pfarrern in etwa 300 Gemeinden in den Landkreisen Gießen, Vogelsberg und Wetterau. Die künftige Pröpstin beziehungsweise der künftige Propst ist für rund 300.000 Evangelische in rund 300 Kirchengemeinden zuständig. Dienstsitz ist Gießen. Die Propstei verantwortet von dort aus die evangelische Orientierung der Kirche in der Region. Dazu gehört die Visitation der Gemeinden, die Ordination und geistliche Begleitung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Pröpste sind auch Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane. Sie sind zudem qua Amt Mitglieder in der Kirchenleitung der EKHN. Eine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Hintergrund: Verfahren zur Wahl
Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre. Wiederwahlen sind möglich.