CORONA in LDK
Maske auf - auch im Gottesdienst
Michael Amadeus03.11.2020 hjb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
„Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nassen-Bedeckung getragen werden“, heißt es in einer Mitteilung zur Bekanntgabe der Regelverschärfungen von heute (Donnerstag, 22. Oktober). Die neuen Corona-Maßnahmen gelten ab Samstag, 24. Oktober 2020.
» Weitere Maßnahmen sind:
- Für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen festgelegt.
- Für Feiern oder Treffen in Privaträumen empfiehlt der Landkreis ebenfalls, die Teilnehmerzahl von 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen nicht zu überschreiten.
- Gastronomiebetriebe, Kneipen, Restaurants oder Bars müssen um 23 Uhr schließen. Der Konsum und die Abgabe von Alkohol im öffentlichen Raum zum Sofortverzehr ist für die Zeit von 23 bis 6 Uhr nicht erlaubt. Nach wie vor müssen Gäste außerhalb des eigenen Sitzplatzes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Öffentliche Veranstaltungen werden in der Regel auf höchstens 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Mehr Teilnehmende können nur ausnahmsweise vom Lahn-Dill-Kreis gestattet werden.
- Alten- und Pflegeheime dürfen jeweils an drei Tagen durch maximal zwei Personen für jeweils eine Stunde besucht werden. Ehepaare bzw. verpartnerte Personen, die in der Einrichtung leben, können gemeinsam besucht werden.
- In Sitzungen oder Versammlungen von kommunalen Gremien sowie in Sitzungen, an denen mehr als 10 Personen in einem geschlossenen Raum teilnehmen, hat der Landkreis neue Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung festgelegt.
» Die vollständigen Verfügungen mit Begründung sind auf der Internetseite www.lahn-dill-kreis.de/corona nachzulesen.