Bundestag beschließt Regelung
Kritik an Lieferkettengesetz: „Am Start, aber nicht am Ziel“
Quelle: gettyimages_life_in_shotsMit dem Lieferkettengesetz sollen größere deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet werden, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden.11.06.2021 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Auch die Kirchen hatten in der „Initiative Lieferkettengesetz“ lange für weltweite Regelungen zum Schutz der Beschäftigten gekämpft. Nun hat der Bundestag am Freitag (11. Juni) das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen. Demnach sollen große Unternehmen in Deutschland ab 2023 keine Kinder- oder Zwangsarbeit und keine Umweltzerstörung bei der Produktion ihrer Waren mehr dulden dürfen. Davon ist beispielsweise die Textilindustrie besonders betroffen. Die Regelungen sollen zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und später ab einer Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden gelten. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften dürfen vor deutschen Gerichten klagen, wenn sie bei der Produktion Menschenrechtsverletzungen vermuten. Bei Verstößen sollen Zwangs- und Bußgelder verhängt werden. Unternehmen droht ferner, dass sie von öffentlichen Ausschreibungen ausgenommen werden. Deutschland folgt damit dem Beispiel etwa der Niederlande und Frankreichs. Auch die Europäische Kommission arbeitet an einer einheitlichen europäischen gesetzlichen Regelung zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der Lieferketten.
Lobbyschlacht um Lieferkettengesetz im Vorfeld
Die „Initiative Lieferkettengesetz“, der auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) seit 2020 angehört, bezeichnete die Abstimmung im Bundestag als „Etappenerfolg“. Mit dem verabschiedeten Gesetz sei Deutschland „endlich am Start, aber noch nicht am Ziel“. Das Bündnis aus über 100 zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Kirchen und Gewerkschaften kritisierte vor allem zahlreiche Abschwächungen gegenüber den ursprünglichen Vorlagen. Der Abstimmung im Bundestag sei eine „Lobbyschlacht vorausgegangen, die ihresgleichen sucht“. Leider hätten das Wirtschaftsministerium und viele Abgeordnete das Gesetz auf Druck der Wirtschaft abgeschwächt. So umfasse es wenige Unternehmen und mache zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Es verweigere zudem den Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setze auch keine Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten.
Hessen-Nassau seit 2020 in Initiative Lieferkettengesetz
Ursprünglich hatte das Bündnis mit der EKHN deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichten wollen, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden. Nach Ansicht der Kirchen sollte das Lieferkettengesetz auch Haftungsregeln beinhalten, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten Entschädigungen von einem deutschen Gericht zugesprochen bekommen können. Im Frühjahr hatte der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, Prälat Karl Jüsten, und der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann, die Einigung der Koalition zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ausdrücklich begrüßt. Die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode sei ein wichtiger und notwendiger Schritt, um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu stärken.
Auch EKD trat vehement für Lieferkettengesetz ein
„Auch die Synode der EKD hat sich für die Einführung des Lieferkettengesetzes stark gemacht. Nur so kann erreicht werden, dass den in ihrer Würde und ihren Rechten verletzten Menschen entlang der Lieferketten geholfen und die Umwelt geschützt wird,“ so Prälat Dutzmann. „Gerade wir Deutschen profitieren von der globalisierten Wirtschaft und genießen die Möglichkeiten, die damit einhergehen“, erläutert Prälat Dutzmann. Es liege deshalb auch in aller Verantwortung, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt weltweit zu gewährleisten.