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    Diskussion am Sonntag auf "Phoenix"

    Jung für volles Adoptionsrecht Homosexueller

    RKHN/RahnKarlsruher Verfassungsgespräche mit (v.l.) Kirchenpräsident Volker Jung, Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn und Kardinal Reinhard Marx sowie dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck.

    Illustere Runde beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Thema Ehe und Familie: Es diskutierten unter anderem Kirchenpräsident Volker Jung und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx über das Adoptionsrecht für Homosexuelle. Das Gespräch ist am Sonntag (25. Mai) um 13 Uhr auch im Fernsehsender "Phoenix" und als livestream auf www.phoenix.de zu sehen.

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    EKHN/RahnKarlsruher Verfassungsgespräche mit (v.l.) Kirchenpräsident Volker Jung, Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn.

    Karlsruhe / Darmstadt, 23. Mai 2014. Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Dr. Volker Jung, hat sich am Donnerstagabend (22. Mai) für ein generelles Adoptionsrecht eingetragener Lebenspartnerschaften ausgesprochen. Bei den Karlsruher Verfassungsgesprächen, an denen unter anderem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Münchener Kardinal Reinhard Marx, Saarlands Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Bündnis90/Grüne) unter der Moderation des WDR-Chefredakteurs Jörg Schönenborn teilnahmen, sagte er, dass es wichtig sei, Kindern „emotionale Stabilität“ zu geben. Dies könne auch eine verantwortlich gelebte gleichgeschlechtliche Partnerschaft leisten. Deshalb sei das volle Adoptionsrecht aus Sicht Jungs für homosexuelle Paare möglich. Bisher können sie nur Kinder adoptieren, die ein Lebenspartner mit in die Gemeinschaft bringt.

    Grundgesetz um Rechte erweitern, die Kinder schützen

    Grundsätzlich gelte es, alle Adoptionen zuerst am Kindswohl auszurichten, so Jung. Er sprach sich auch für eine Erweiterung des Grundgesetzes aus, in dem künftig das Kindswohl noch deutlicher verankert sein müsse. Die Aufzeichnung der Veranstaltung aus Karlsruhe mit Kirchenpräsident Jung wird am Sonntag (25. Mai) um 13 Uhr auf dem Ereigniskanal „Phoenix“ ausgestrahlt und  ist als livestream auf www.phoenix.de zu sehen.

    Ehegattensplitting und Sozialstaat mehr von der Familie her denken

    Jung forderte bei der Diskussion auch, das Ehegattensplitting zu überprüfen und Alleinerziehende besser zu fördern. „Das Splitting muss umgestaltet und an die Lebenssituation angepasst werden“, so Jung. Familien würden zudem „nicht durch moralische Apelle, sondern bessere Bedingungen gestärkt“. Wichtig sei eine Diskussion über „Zieldefinitionen“, wie Familien künftig besser gefördert werden können. So müssten etwa Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangetrieben werden. Zudem sollten Arbeitszeiten stärker an den Bedürfnissen von Familien ausgerichtet werden. Dabei gehe es darum, „den Sozialstaat grundsätzlich von der Familie her zu denken“. Jung sprach sich für einen gesellschaftlichen Kulturwandel „hin zu mehr Familie“ aus. Er solle Familien stärker in den Blick nehmen und vor einer „Durchökonomisierung des Lebens“ schützen. Dazu gehöre beispielsweise auch die Verringerung der Sonntagsarbeit, die ebenfalls zu Lasten der Familie ginge.  

    Vosskuhle warnt vor Armutsgefährdung Alleinerziehender

    Zuvor hatte Bundesverfassungsgerichtspräsident Professor Andreas Voßkuhle in seiner Begrüßungsansprache auf die aktuelle Debatte über Ehe und Familie hingewiesen. Derzeit befänden sich die Lebensformen in einem Wandel. Der besondere rechtliche Schutz der Ehe stehe auf dem Prüfstand. Zugleich wies der Verfassungsrichter auf die schwierige Situation Allleinerziehender in Deutschland hin. Seinen Angaben zufolge sind 40 Prozent der Alleinerziehenden und deren Kinder von Armut gefährdet. Ihnen drohe die gesellschaftliche Ausgrenzung.

    Bundestag stimmte eingeschränktem Adoptionsrecht zu

    Am Donnerstagabend hatte auch der Bundestag eine Verbesserung der Adoptionsrechte für Homosexuelle beschlossen. Schwule und Lesben in eingetragenen Partnerschaften dürfen jetzt das Adoptivkind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Das Parlament kam damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu der sogenannten Sukzessivadoption nach. Die Richter hatten im Februar 2013 festgestellt, dass die in Deutschland bisher verbotene Sukzessivadoption sowohl die Rechte der betroffenen Kinder als auch die der Lebenspartner verletze.

    Hintergrund Karlsruher Verfassungsgespräche

    Die Karlsruher Verfassungsgespräche standen in ihrer 14. Ausgabe am 22. Mai unter dem Titel „Gesellschaft im Umbruch: Wie viel Schutz brauchen Ehe und Familie?“. Bei den Gesprächen werden seit 2001 aktuelle, für Staat und Gesellschaft zentrale Kontroversen aufgegriffen. Dabei beleuchten prominente Vertreter aus Recht, Politik und der Gesellschaft sowie wissenschaftliche Experten die Themen. Sie werden regelmäßig auch im Ereigniskanal „Phoenix“ ausgestrahlt. Die Schirmherrschaft der Veranstaltung hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.

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