Flüchtlinge
Flucht endet im Gefängnis
andrearoad/istockphoto.comIn Praunheim haben die Flüchtlinge die gleichen Bedingungen wie die Häftlinge.11.06.2014 red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt-Preungesheim sitzen derzeit etwa 20 Personen in Abschiebungshaft. Der Bundesgerichtshof hat jedoch rechtliche Bedenken gegenüber einer Abschiebungshaft in einem regulären Gefängnis. Nach dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für die Freiheit“ sei der Vollzug viel mehr auszusetzen. Auch die Diakonie Hessen und Pro Asyl fordern dies.
„Wir fordern, dass sich die Hessische Landesregierung der Praxis anderer Länder anschließt, die die gemeinsame Unterbringung von Abschiebungs- und Strafgefangenen beendet haben“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen Wolfgang Gern mit Blick auf die hessische Praxis.
Flüchtlinge haben gleiche Bedingungen wie Häftlinge
Die Landesregierung hält daran fest, die Abschiebungshaft in der JVA durchzuführen. Die Betroffenen sind hier den gleichen Haftbedingungen unterworfen, wie Untersuchungs- und Strafhäftlinge. Ende Mai hat der Bundesgerichtshof dem zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt den Hinweis gegeben, dass die Inhaftierung in Preungesheim nicht zulässig sei.
Rechtlicher Hintergrund ist die sog. EU-Rückführungsrichtlinie. Europäisches Recht schreibt nämlich vor, dass Abschiebungshäftlinge grundsätzlich getrennt von Strafgefangenen zu inhaftieren sind. Zumindest bei den Frauen ist dies in Preungesheim nicht der Fall.
„Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis.“
„Die eigentliche Alternative zu alledem ist allerdings die Abschaffung der Abschiebungshaft. Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis“, betonte Diakonie-Chef Gern. Das Institut der Abschiebungshaft sollte durch andere Instrumente ersetzt werden. Dies wäre ein wichtiger Beitrag für eine humane Flüchtlingspolitik.