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    Kirchenpräsident fordert Klärung vor Planfeststellung

    Flughafenausbau nur nach Rechtssicherheit über Nachflugverbot

    Darmstadt, 6. April 2005. Eine verbindliche rechtliche Absicherung des Nachtflugverbotes bei einem Ausbau des Frankfurter Flughafens hat Kirchenpräsident Dr. Peter Steinacker für die EKHN in einer Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gefordert.

    In einem jetzt dem Regierungspräsidium Darmstadt übermittelten Schreiben heißt es: „Die Formulierungen im Planfeststellungsverfahren lassen ... die Gefahr deutlich werden, dass der Ausbau erfolgen kann, ohne dass es - aufgrund von Einwendungen, die durch die wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrt- und Frachtfluggesellschaften motiviert sind - zur Durchsetzung des Nachtflugverbots kommen kann.“ Aus den eingereichten Unterlagen sei jedenfalls nicht erkennbar, wann und unter welchen Bedingungen das Nachtflugverbot wirksam werden solle.

    Würde aber ein Ausbau erfolgen, ohne dass das von politischer Seite immer wieder bekräftigte Verbot von Nachtflügen sich am Ende rechtlich durchsetzen ließe, so Steinacker weiter, wäre die Umsetzung des Kompromisses im Mediationsverfahren nicht möglich, der als zwingende Voraussetzungen für einen Ausbau die Optimierung bestehender Systeme, ein Nachtflugverbot, ein Anti-Lärm-Pakt und ein Regionales Dialogforum vorgesehen hatte. Diesen Kompromiss hatte seinerzeit auch die Synode der EKHN nach längeren Debatten unterstützt.

    „Zur Umsetzung des in der Mediationsgruppe vereinbarten Ergebnisses ist es daher erforderlich,“ so der Kirchenpräsident in seinem Schreiben an das Regierungspräsidium weiter, „die Feststellung des Plans zum Flughafenausbau von der Rechtssicherheit des Nachtflugverbotes abhängig zu machen und das Nachtflugverbot mit Inbetriebnahme der neuen Roll- und Landebahn ungeachtet irgendwelcher Kapazitätseckwerte wirksam werden zu lassen.“

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