Reformationsjubiläum 2017

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    Datenschutz

    Eine Schneise im Datenschutz-Dschungel

    geralt / pixabayjunge FRau sueht von rechte nach links, im Hintergrund binäre ZahlenDer Mensch steht im Mittelpunkt des Datenschutzes

    Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnug (DSGVO) hat das Medienhaus der EKHN die Fülle der neuen Einzelregelungen in einer Handreichung zusammen gefasst und auf die verschiedenen Arbeitsbereiche wie Internet und Social Media oder Gemeindebrief angewendet. Ein Medienanwalt hat mitgearbeitet und die Kirchenjuristen haben das 33-seitige Dokument geprüft.

    Der Schutz persönlicher Daten war schon immer ein besonderes Anliegen der Kirche. Denn nach dem biblischen Zeugnis entfaltet der christliche Glaube nur in der Gemeinschaft  seine sinnstiftende Wirkung. Wo Menschen über ihren Glauben reden, dann sprechen sie auch über ihre Wünsche und Zweifel, über ihre tiefsten Abgründe oder über ihre Hoffnung, die nach irdischen Maßstäben keinen Halt findet. Wo Menschen sich in solcher Weise offen begegnen, muss es geschützte Räume der Kommunikation geben. 

    Die alten Sicherungssysteme, angefangen beim Beichtgeheimnis, müssen im digitalen Zeitalter neu geregelt und ergänzt werden. Denn was Menschen vertrauensvoll in E-Mails mittteilen, ist so „geheim“ wie eine Postkarte. Und digitale Daten geben neue Geheimnisse preis, wenn sie in großen Mengen analysiert werden.  Darüber hinaus hat die Kirche viele Daten, nämlich die Daten ihrer Mitglieder. Das sind in der EKHN 1,6 Millionen Menschen. Kirche ist also nicht nur Raum persönlicher Begegnung, sondern sie koordiniert, informiert und vernetzt Millionen von Menschen. 

    Die EKHN hat sich gründlich auf das neue europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO vorbereitet und unterstützt ihre Gemeinden und Einrichtungen, die neuen Regelungen einzuführen. Grundlage ist die Datenschutzverordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland DSGVO-EKD. Auch bisher waren die  Datenschutzvorschriften in Deutschland streng. Neu ist im Wesentlichen nur, dass für jede personenbezogene Datenverarbeitung jede Person vorher schriftlich zustimmen muss und dass all diese Vorgänge dokumentiert werden müssen. 

    Handreichung der EKHN zur EU Datenschutzverordnung

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